Mit Eintritt in den Kleingärtnerverein, tritt der neue Pächter auch in die Stromgesellschaft ein. Auch hier findet jährlich die Stromgesellschafterversammlung statt.
Um allen die Arbeit zu erleichtern, bitte
Um allen die Arbeit zu erleichtern, bitte
- seid für 1 Stunde lt. Terminvergabe im Garten anwesend.
- gebt den Zählerstand vor dem Termin bei den Wegewarten oder den Geschäftsführern (schriftlich oder telefonisch) wenn ihr am dem Termin nicht könnt. Wer beim Ablesen des Zählers nicht anwesend ist und nicht anderweitig seinen Zählerstand der Stromgesellschaft mitteilt, hat eine Gebühr in Höhe von 75 € zu zahlen. Dies gilt ab sofort!