Jeder, der eine Feuerstätte in seiner Gartenlaube hat, ist verpflichtet, diese vom Schornsteinfeger beschauen zu lassen. . Diese Schau wird regelmäßig etwa alle 3,5 Jahre gemacht und ist kostenpflichtig.
Wer diese Kosten nicht akzeptieren möchte, muss seinen Schornstein und seine Feuerstätte abbauen!
Wer jedoch seine Feuerstätte behalten möchte, diese aber nicht "beschauen" und kehren lässt, bekommt Post von der Region Hannover mit einer Mahnung. Die kostet dann etwa 150 € zuzügl. der Kosten des Schornsteinfegers.
Ausserden ist zu beachten, dass bei Neuanschaffung eines Ofens, dieser nach der niedersächsischen Bauordnung abgenommen werden muss.
Zuständigkeit für unseren KGV „Am Davenstedter Platz“
Timo Kick
Schornsteinfegermeister
Schilfweg 17
28857 Syke
Telefon: 04242 5977014
Telefax: 04242 5977108
Mobil: 0171 3427213
[email protected]
Hier auch nachzulesen: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) Abschnitt 4 § 15
Wer diese Kosten nicht akzeptieren möchte, muss seinen Schornstein und seine Feuerstätte abbauen!
Wer jedoch seine Feuerstätte behalten möchte, diese aber nicht "beschauen" und kehren lässt, bekommt Post von der Region Hannover mit einer Mahnung. Die kostet dann etwa 150 € zuzügl. der Kosten des Schornsteinfegers.
Ausserden ist zu beachten, dass bei Neuanschaffung eines Ofens, dieser nach der niedersächsischen Bauordnung abgenommen werden muss.
Zuständigkeit für unseren KGV „Am Davenstedter Platz“
Timo Kick
Schornsteinfegermeister
Schilfweg 17
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Telefax: 04242 5977108
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Hier auch nachzulesen: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) Abschnitt 4 § 15
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Weitere Details zu Verordnungen kann man hier auch nachlesen:
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