Um allen Pächtern eine Möglichkeit zu geben, sich in ihrem Garten zu erholen, sind die Ruhezeiten zu beachten:
Wochentags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Samstags ab 13.00 Uhr
Sonn- und Feiertags ganztägig
Wichtige Mitteilung!
Der Antrag in der Mitgliederversammlung am 17.02.2018 auf „Aussetzung der Ruhezeiten in der Zeit vom 01. November bis 31. März“ ist abgelehnt, da das Ergebnis mit einer Gegenstimme nicht einstimmig ausgefallen ist. Daher bleibt es bei der oben stehenden Ruhezeitenregelung.
Wochentags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Samstags ab 13.00 Uhr
Sonn- und Feiertags ganztägig
Wichtige Mitteilung!
Der Antrag in der Mitgliederversammlung am 17.02.2018 auf „Aussetzung der Ruhezeiten in der Zeit vom 01. November bis 31. März“ ist abgelehnt, da das Ergebnis mit einer Gegenstimme nicht einstimmig ausgefallen ist. Daher bleibt es bei der oben stehenden Ruhezeitenregelung.