KLEINGÄRTNERVEREIN AM DAVENSTEDTER PLATZ E.V.
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Herzlich willkommen im
KGV "Am Davenstedter Platz e.V."!

Schön, dass Sie sich für unseren Verein und unsere Gärten interessieren.
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Wir haben momentan einen freien Garten!
Wer Kleingartenpächter in unserem Verein werden möchte, kann sich gern bewerben und sich auf die Warteliste setzen lassen.
Dazu bitte den Interessentenbogen ausfüllen und uns zurücksenden.
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Unsere Kleingärten haben alle Strom- und Wasseranschluss!

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​Aktuelles vom Vorstand

Im blog sind die Fotos vom Kartoffelpuffer-Essen am 25.10.25

Wichtiger Hinweis für alle Pächter bezüglich der Kündigung des Pachtgartens!

Ein Pachtverhältnis kann jeweils zum 30.11. eines Jahres und die Mitgliedschaft im Verein zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden.
Eine Neuverpachtung ist nur über den Verein möglich. Ein Nachpächter wird durch den Verein bestimmt.
Nach Ablauf der Pachtzeit ist dem Vorstand des Vereins umgehend 1 Satz der Gartenschlüssel für einen ungehinderten Zugang auszuhändigen.
Nach einer Kündigung erfolgt eine Wertermittlung/Schätzung des Gartens. Damit diese zeitnah erfolgen kann, ist es sinnvoll mit der schriftlichen Kündigung auch die aktuelle Telefonnummer mitzuteilen.
Die Wertfeststellung/Schätzung des Gartens erfolgt durch einen Schätzer. Der Termin für die Wertfeststellung/Schätzung wird gesondert mitgeteilt.
Beachten Sie bitte, dass zum Termin der Wertermittlung die Schätzgebühren in Höhe von 100,00 Euro bar vor Ort zu entrichten sind.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die im Schätzprotokoll festgehaltenen Auflagen zu erfüllen sind und die Gartenpflege bis zur Weiterverpachtung sicherzustellen ist. Sollten die Auflagen und die Gartenpflege nicht erfüllt werden, so sind die dem Verein entstandenen oder entstehenden Kosten vom Schätzbetrag abzuziehen.
Eine rechtswirksame Umschreibung des Pachtvertrages kann nur durch den Verein erfolgen. Zahlungen müssen zunächst an den Verein erfolgen. Eine interne Weitergabe des Gartens zwischen dem alten und neuen Pächter ist rechtwidrig.

Viktor Johann, 1. Vorsitzender, 0157 – 79721064
Frank Weiler, Schriftführer, 0171 – 9404526

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
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die Eingangstür zum Garten ist der erste Eindruck vom Garten.
Daher sollte die Eingangstür immer auch einen gepflegten Eindruck vermitteln.
Regelmäßige Pflege und ein Neuanstrich machen die Eingangstür wie neu und sorgen für eine lange Haltbarkeit.
Dies gilt nicht nur für Holztore, sondern natürlich auch für Eisentüren.
Ein schönes Eingangstor erfreut jeden Gartenpächter und jeden Besucher der Gartenanlage.
Jeder Garten sollte mit einer gut lesbaren Gartennummer beschildert sein.
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Kein Cannabisanbau im Kleingarten!

Auch wenn im privaten Bereich der Anbau von bis zu 3 Cannabis - Pflanzen jetzt erlaubt ist,
darf in Kleingärten ein Anbau von Cannabis - Pflanzen nicht erfolgen.

Weitere Infos dazu gibt es beim
Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.

Auszug von der Internetseite: www.kleingarten-bund.de/cannabis-in-kleingaerten:

Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung
​(nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).

Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.


Die Wege vor den Gärten möchten gerne gepflegt werden.           

Deshalb: Jeder Gartenpächter mache sich auf und bringe den Weg vor seinem Garten in einen ordnungsgemäßen Zustand damit                  die Wege unserer Kleingartenkolonie einen frühlingsfrischen Eindruck vermitteln. Vielen Dank.
​
Von mehreren Pächtern wurde berichtet, dass Ratten in den Gärten gesehen wurden. Bitte darauf achten, dass keine Grill- und Essensreste im Garten herumliegen. Dadurch werden Ratten angezogen. Ein aufgeräumter Garten ohne Schmuddelecken bietet Ratten auch keinen Aufenthaltsort. Gartenabfälle, Baum- und Heckenschnitt und Rasen können kompostiert werden. Ein Kompost muss aber intensiv gepflegt werden. Es reicht nicht, in irgendeiner Ecke sämtlichen Gartenabfall zu sammeln.             

Weitere Infos zu Ratten findet ihr hier: Ratten im Garten - Nein Danke!

Bei der Gartenpflege ist zu beachten, dass Benzinrasenmäher in der Kolonie nicht benutzt werden sollen. Durch den Lärm und den Benzingeruch werden alle anderen Gartenfreunde gestört.

Liebe Gartenfreunde und Pächter unseres Vereins,
aus gegebenem Anlass wenden wir uns mit zwei wichtigen Anliegen an euch, und bitten dringlich um Beachtung und Einhaltung:
  • im Richard-Partzsch-Weg gab es einen Zusammenstoß, bei dem ein Kind von einem Auto angefahren wurde. Es handelt sich um eine 30er Zone, trotzdem bitten wir euch im Bereich zwischen den Kleingartenkolonien nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren!
  • es gibt vermehrt Beschwerden über Ruhestörungen aus unseren Gärten, auch von Anwohnern. Haltet euch an die in der Gartenordnung festgelegten Ruhezeiten und spätestens ab 22 Uhr ist Musik auf Zimmerlautstärke runterzuregeln. Bei Verstößen kommt es zur polizeilichen Anzeige und dann zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages!
Hier nochmal der Auszug aus der Gartenordnung Hannover:
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Der Pächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden.
9.2 Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage dürfen nicht gefährdet werden. Ruhestörungen, wie durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten usw., sind untersagt und können zur Anzeige gebracht werden.
9.3 Der Einsatz von Maschinen ist außer an Sonn- und Feiertagen montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr gestattet. ​Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. ​
Ausnahmen gelten im Winterhalbjahr vom 1.10. bis 31.03. In dieser Zeit gelten die Ruhezeiten der Stadt Hannover.
Infos zu Lärmbelästigung und Ruhestörungen können hier nachgelesen werden: NDR Ratgeber



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