Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass
siehe auch Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Bei Nichtbeachtung werden wir umgehend das Ordnungsamt informieren!
- jeder der einen Hund führt, jederzeit in der Lage sein muss, ihn zu beherrschen. Es muss stets eine Hundeleine mitgeführt werden.
- Der Hund muss immer in dem von Ihnen sichtbaren Einflussbereich bleiben und darf nicht unbeaufsichtigt herum laufen.
- Sie müssen verhindern, dass Ihr Hund Menschen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfällt. Auch darf der Hund nicht über den Zaun springen und in anderen Gärten oder auf Gemeinschaftsflächen andere Menschen oder Tiere anspringen.
- Hundekot muss immer vom Hundeführer sofort entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. in den Abfallbehälter)
siehe auch Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Bei Nichtbeachtung werden wir umgehend das Ordnungsamt informieren!